Patientenverfügung aus palliativmedizinischer Sicht

Patientenverfügung aus Palliativ-medizinscher Sicht: Ein neuer Ansatz - vom Ende her gedacht
Patientenverfügungen schließen in der Regel medizinisch-technische Maßnahmen aus, die oft am Lebensende gar nicht mehr indiziert sind. Die klassische Patientenverfügung führt auf, was wir nicht mehr wollen, ist also primär eine Unterlassungsverfügung.
Doch tatsächlich sind die meisten Menschen am Lebensende pflegebedürftig und auf Hilfe angewiesen. Um auf diese Pflegebedürftigkeit am Lebensende einzugehen, bedarf es einer erweiterten Patientenverfügung. Es gilt u.a. dazulegen, wie, wo und vom wem man gepflegt werden will.
Von einer negativen Unterlassungsverfügung wird der Bogen zu einer positiven Willensverfügung gespannt.
Auch wird auf das Verhältnis Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht eingegangen. Wer ist z.B. der richtige Bevollmächtigte, brauche ich eine notarielle Beglaubigung etc.?
Neben dem informativen Teil der Veranstaltung ist auch viel Raum für Fragen und Diskussion vorgesehen
| 1 Abend, 05.03.2026 Donnerstag, 19:00 - 21:00 Uhr | |||
| 19:00 - 21:00 Uhr | |||
1 Termin(e)
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Dr.med. Guido Pfeiffer | |||
| 261.RA.105.03.01 | |||
| Kurspreis: 20,00 € |
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